Die Aufschulung zum/r Heilmasseur/in ist der effektivste Weg in die Selbständigkeit! Die Ausbildung bietet ein solch umfangreiches Wissen, dass die Qualifikation, sofort nach Abschluss freiberuflich arbeiten zu können, vollständig gegeben ist. Heilmasseur/innen können unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung eine eigene Praxis eröffnen und auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich mit Patienten arbeiten.
Gleichzeitig wird auch die Berufsberechtigung als Gewerbliche/r Masseur/in erlangt, die zur Anwendung aller Massagetechniken zur Gesunderhaltung, Prävention und im Wellness-Bereich befähigt.
Somit ist es Heilmasseur/innen möglich, eine kontinuierliche Betreuung ihrer Klienten und Patienten gewährleisten zu können und sowohl zur Erhaltung der Gesundheit als auch zu Heilzwecken tätig zu sein.
Rechtsgrundlage: Mit dem neuen Heilmasseurgesetz erlangen medizinisch tätige Masseur/innen ein eigenes Berufsbild und die Möglichkeit, freiberuflich am Kranken zu arbeiten. Heilmasseur/innen können eine eigene Praxis eröffnen und auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich mit Patienten arbeiten. Dem/r Arzt/Ärztin obliegt die Anordnungsverantwortung, der/die Heilmasseur/in trägt die Verantwortung der Durchführung und Dokumentation der angeordneten Behandlung. Durch diese Regelung wird eine Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern möglich. Gleichzeitig erwerben Heilmasseur/innen die Berufsberechtigung als Gewerbliche/r Masseur/innen und können selbständig am Gesunden arbeiten. Ein weiterer Befähigungsnachweis ist nicht zu erbringen, ebenso ist auch keinerlei weiteres Praktikum erforderlich (alle gesetzlich vorgesehenen Praxiszeiten wurden bereits im Rahmen der Medizinischer Masseur-Ausbildung absolviert). Rund ein Drittel der Ausblidung (264 Stunden) werden im Heimstudium mit Skripten und EDV-unterstützten Unterlagen absolviert.
















